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förderungen

Hier findest du künftig eine kuratierte Übersicht über Fördermöglichkeiten für Musiker*Innen und Kulturschaffende – von regionalen Programmen über Landes- und Bundesförderungen bis hin zu EU-weiten Initiativen.

Ob Projektförderung, Tourunterstützung, Produktionszuschüsse oder Weiterbildungsangebote:
Wir sammeln relevante Ausschreibungen und Hilfen für Nachwuchstalente – praxisnah aufbereitet und regelmäßig aktualisiert.

Der Bereich befindet sich aktuell im Aufbau. Stay tuned!

Künstler*innenförderung

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Ensembles im Bereich populärer Musik. Gefördert werden Projekte wie Produktion, Promotion, Marketing oder Tourneen, bei denen mindestens 60% der Auftritte in Deutschland stattfinden. Anträge können von Künstler*innen selbst oder gemeinsam mit Unternehmen der Musikwirtschaft gestellt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung mit degressivem Anteil. Pro Jahr gibt es vier Förderrunden, über deren Vergabe eine unabhängige Jury entscheidet.

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LIVE 500

Die Initiative Musik unterstützt mit ihrem Programm Live 500 kleine und mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen bei der Durchführung von Livemusikprojekten.
​Der Antrag muss vom 15. bis 26. September 2025 über das Förderportal gestellt werden, das Verfahren folgt dem Windhundprinzip – schnelles Einreichen ist daher entscheidend. Ziel der Förderung ist es, die kulturelle Vielfalt in Deutschland zu stärken, faire Bezahlung zu sichern und Livemusik – auch außerhalb großer Städte – nachhaltig zu fördern.

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Festivalförderfonds

Der Festivalförderfonds der Initiative Musik richtet sich an professionelle Veranstalter*innen von Musikfestivals im Bereich populärer Musik und Jazz. Gefördert werden mehrtägige Festivals, die künstlerisch innovativ und soziokulturell relevant sind und Schwerpunkte wie Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung setzen. In der zweiten Förderrunde liegt ein besonderer Fokus auf Veranstaltungen außerhalb urbaner Zentren, wobei mindestens 70 % der geförderten Festivals aus Orten mit bis zu 100.000 Einwohner*innen kommen sollen. Die Förderung kann pro Festival bis zu 50.000 Euro betragen und deckt unter anderem Honorare, projektbezogene Personalkosten, Technik und Öffentlichkeitsarbeit ab. Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, und die Antragstellung ist nur innerhalb festgelegter Fristen möglich.

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